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AGB der R. Schmitt-Haverkamp GmbH & Co. KG


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  1. Geltungsbereich
    Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote, sowie Serviceleistungen.
  2. Angebote und Vertragsabschlüsse
    2.1  Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. An einen erteilten Auftrag ist der Kunde 30 Tage gebunden. Ein Auftrag gilt erst dann als entgegengenommen, wenn er schriftlich von uns bestätigt wird oder wir innerhalb dieser Frist mit der Lieferung begonnen haben. Wir übernehmen ausdrücklich kein Beschaffungsrisiko.
    2.2  Änderungen von Modellen, Konstruktionen oder der Ausstattung bleiben vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Kunden unzumutbare Änderung erfährt. Wir werden keine Änderungen vornehmen, können aber nicht verhindern, dass die jeweiligen Hersteller solche Änderungen vornehmen.
    2.3  Tritt der Besteller ohne Rechtsgrund vom Kaufvertrag zurück, sind wir berechtigt, für den Ersatz des uns entstandenen Schadens eine Pauschale in Höhe von 10 % des Vertragswertes zu verlangen. Diese Pauschale ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren Schaden nachweisen oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist.
    2.4  Bei Serviceleistungen gilt: Verlang der Kunde einen Kostenvoranschlag, werden wir die Sache untersuchen und dann einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Die Kosten dieser Untersuchung werden nach Aufwand berechnet und sind vom Kunden zu tragen. Sie werden nur dann im Rahmen eines etwaigen Serviceauftrags verrechnet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Nicht vorher vereinbarte Arbeiten dürfen wir dann durchführen, wenn der Kunde nicht kurzfristig erreichbar ist, und die Arbeiten notwendig sind, um den beauftragten Zweck zu erreichen, und wenn die Gesamtkosten sich hierdurch bei Aufträgen bis zu 250,- € um nicht mehr als 20% und bei Aufträgen über 250,- € um nicht mehr als 15% erhöhen.
  3. Preise
    3.1  Unsere Verkaufspreise gelten für das Gebiet der Bundes­republik Deutschland und schließen nicht die Verpackungs-, Versand- und Verladekosten ein.
    3.2  Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet.
    3.3  Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. An diese Preise halten wir uns 4 Monate gebunden. Soll die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, sind wir berechtigt, die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preise zu berechnen.
    3.4  Bei Serviceleistungen richten sich unsere Preise nach der jeweils gültigen Servicepreisliste. Berechnungsgrundlage sind die im Servicebericht aufgeführten Arbeitszeiten. Fahrtkosten, Materialkosten und ähnliches werden entsprechend unseren jeweiligen Preislisten zusätzlich berechnet. Fahrzeiten unserer Mitarbeiter gelten als Arbeitszeiten und sind entsprechend den Servicepreislisten zu vergüten.
  4. Versand, Gefahrübergang
    Der Versand erfolgt auf unsere Gefahr. Die Versandart bleibt uns überlassen. Wir versichern die Sendungen gegen Transportschaden und Verlust.
    Zur Wahrung etwaiger Ansprüche gegenüber dem Trans­portversicherer müssen uns Schäden und Verluste unter Beifügung eines Schadensprotokolls des Transportunter­nehmens sofort nach Anlieferung der Sendungen gemel­det werden. Mit der Lieferung geht die Gefahr auf den Be­steller über.
  5. Zahlungen
    5.1  Rechnungen für Geräte und Einrichtungen sind innerhalb 8 Tagen sofort netto ohne Abzug zahlbar. Rechnungen für Verbrauchsartikel sind innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto oder in 30 Tagen netto zahlbar.
    5.2  Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde automatisch in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt sind wir berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte, Verzugszinsen geltend zu machen.
    5.3  Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrech­nen, die unbestritten oder rechtskräftig sind.
    5.4  Wir sind berechtigt, innerhalb der angegebenen Lieferfri­sten Teillieferungen und entsprechende Teilberechnungen vorzunehmen.
  6. Aufstellung, Anschluss, Inbetriebsetzung
    Die Erzeugnisse werden durch Fachpersonal aufgestellt, angeschlossen und in Betrieb gesetzt Etwa notwendige Bau- und Installationsarbeiten gehören nicht zu unserem Leistungsumfang.
  7. Gewährleistung, Garantie
    7.1  Wir leisten Gewähr wie folgt:
    Für neu hergestellte Sachen 12 Monate; für gebrauchte Sachen ist Gewährleistung ausgeschlossen.
    Die Gewährleistung beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Kunden. Bei bestehenden Mängeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Wahl an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. Der Kunde trägt die Kosten der An- und Abfahrt sowie der Verpackung. Kann die Reparatur in unseren Räumen erfolgen hat er die mängelbehafteten Gegenstände auf seine Kosten in der Originalverpackung an uns einzusenden.
    Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde.
    7.2  Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die auf äußere Beschädigung, unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Reparaturversuche zurückzuführen sind.
    7.3  Dem Kunden bleibt vorbehalten, bei erfolgloser Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl vom Kaufvertrag zurückzutreten (Wandlung) oder den Kaufpreis angemessen herabzusetzen (Minderung).
    7.4  Abwicklung von Fremdgarantien (Herstellergarantien):
    Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Sie begründen daher für uns keinerlei Verpflichtungen. Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten des Transports zum und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau sowie gegebenenfalls die Kosten eines Ersatzgeräts. Wir sind ausdrücklich bereit, vorgenannte Arbeit im Auftrag des Kunden durchzuführen. Dazu bedarf es eines gesonderten Dienstleistungsauftrags des Kunden, der kostenpflichtig ist.
    7.5  Für Serviceleistungen gelten die vorstehenden Gewährleistungsbedingungen mit folgender Maßgabe:
    Ist die Gewährleistungsfrist für den Reparaturgegenstand bereits abgelaufen, gilt auf die durchgeführte Reparatur dieselbe Gewährleistung, wie erstmals für den Reparaturgegenstand (7.1).
    Sofern sich der Reparaturgegenstand noch in der Gewährleistung befindet, endet die Gewährleistung für die Reparatur mit dem Ende der Gewährleistung des Reparaturgegenstandes. Während der Gewährleistungsfrist beheben wir vom Kunden gemeldete Mängel unverzüglich und kostenlos, wobei uns pro Mangel drei Nachbesserungsversuche zustehen. Die Behebung des Mangels erfolgt nach unserer Wahl durch Neulieferung eines Gerätes oder Reparatur (Nacherfüllung). Schlagen die Nacherfüllungsversuche fehl, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl vom Reparaturauftrag zurück zu treten oder den Reparaturpreis zu mindern. Ein darüber hinausgehender Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen kann der Kunde nur in Fällen grober fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung unserer Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen verlangen.
    Bieten wir im Rahmen der Erfüllung dem Kunden als Austauschgerät ein mangelfreies, aber gebrauchtes Gerät an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er ein neues Geräte will und Gebrauchtvorteile entschädigt, die er bis zur Reparatur bezogen hat, oder das gebrauchte Gerät nimmt. In diesem Fall zahlt er keine Entschädigung für die Gebrauchsvorteile.
    Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels im Werke verjähren nach einem Jahr nach Abnahme.
    Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde von uns nicht genehmigte Zusatzgeräte hat anbringen lassen oder Arbeiten von Personen hat vornehmen lassen, die nicht vom Hersteller der Waren autorisiert sind, oder dadurch, dass die Vertragsgegenstände vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass solche Änderungen und Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung.
  8. Datensicherung
    Der Kunde ist für die Datensicherung verantwortlich. Wir haften für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sicher gestellt hat, dass die Daten und Programme, die in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor jeder Serviceleistung eine Datensicherung durch zuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen.
  9. Haftung für Pflichtverletzungen im Übrigen
    9.1  Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie andere in diesen Bedingungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen, dass wir eine Pflicht verletzt haben, folgendes:
    Wir haften für unsere Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen.
    Darüber hinaus haften wir nur in folgendem Umfang:
    Der Kunde hat uns zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.
    Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns geltend machen.
    Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt.
    Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns geltend machen. Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung, § 280 Abs. 3 i.V.m. § 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 Abs. 2 i.V.m. § 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt. Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§282 BGB) ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungsverpflichtung (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen. Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
    9.2  Werden Ansprüche aus der Verletzung deutscher Schutzrechte durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte oder lizenzierte Gegenstände gegen den Kunden geltend gemacht, ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich und schriftlich von solchen Ansprüchen zu benachrichtigen.
  10.  Eigentumsvorbehalt
    Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
    Vorher ist die Verpfändung, Sicherungsübereignung und Weiterveräußerung untersagt. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Besteller.
    Soweit es zum ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers gehört, ist er berechtigt, die Ware weiter zu veräußern. In diesem Falle tritt er seine Forderung aus dem Veräußerungsgeschäft zur Sicherung an uns ab. Diese Sicherung wird von uns freigegeben, falls und soweit sie unsere gesamten Forderungen gegen den Besteller um mehr als 20 % übersteigt.
  11.  Gerichtsstand und Erfüllungsort
    Gerichtsstand für den Geschäftsverkehr mit Vollkaufleuten ist München.
    Erfüllungsort für die Zahlung ist München; Erfüllungsort für unsere Leistung der jeweilige Absendeort.
  12.  Datenschutz
    Alle zur Auftragsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden werden in unserer EDV gespeichert.
  13.  Sonstiges
    Änderungen oder Ergänzungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

(Stand Februar 2009)

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