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Fit für 2013?

Ist Ihre Praxis fit für 2013?

Die am 1. April 2009 in Kraft getretene Neufassung der Ultraschall-vereinbarung sieht eine Übergangsfrist von vier Jahren vor. Diese Frist läuft am 31. März 2013 aus. Danach können Sonographiegeräte, die nicht die verschärften Mindestanforderungen erfüllen, nicht mehr im Rahmen der Kassenärztlichen Versorgung verwendet werden.
Ultraschallgeräte

Im Detail gelten folgende zusätzliche Anforderungen an das Ultraschallgerät:

Sendeseitige Fokussierung Elektronisch veränderbarer Fokusabstand
Sendeapertur Variabel mit dem gewählten Abstand des Sendefokus
Empfangsverstärkung Einstellbare tiefenabhängige Verstärkung
Empfangsdynamik
(außer Auge u. Herz)
Mindestens 60 dB
Empfangsdynamik (Herz) Bereich von 45-60 dB
Bildwiederholfrequenz, allgemein Mindestens 15 Bilder/Sek.
Bildwiederholfrequenz, Herz Mindestens 30 Bilder/Sek.
a) Bilddokumentation B-Bild mit Entfernungsmaßstab, Messmarkern u.
-werten; Angabe von Sendefrequenz, Fokusposition, Patientenidentität, Untersuchungsdatum, Schallkopfbezeichnung, Praxisidentifikation z.T. empfohlen: Piktogramm mit Schallkopforientierung
b) Bilddokumentation
    Herz
zusätzlich zu a) M-Linie im B-Mode-Bild, M-Mode mit Zeit- und Entfernungsmaßstab
Bit-Tiefe der Signaldarstellung Mindestens 8 Bit (entspr. 256 Graustufen)


Nach unserer Schätzung entsprechen mehr als 10.000 in Betrieb befindliche Geräte diesen Anforderungen nicht. Die Hersteller werden kaum in der Lage sein, diese große Zahl in kurzer Zeit zu ersetzen, so dass manche Ärzte ihr neues System womöglich nicht rechtzeitig zum 1. April 2013 erhalten können.

Wir empfehlen daher, rechtzeitig über die Neuanschaffung eines Ultraschallgerätes nachzudenken. Der SONORING bietet Ihnen eine große Auswahl an Sonographiesystemen verschiedener Hersteller, vom günstigen tragbaren Schwarz-Weiß-Gerät (z.B. MINDRAY DP-30 oder MINDRAY DP-50), über Schwarz-Weiß-Geräte der gehobenen (z.B. GE LOGQ C3) oder der Premiumklasse (z.B. GE LOGIQ A5 oder MINDRAY DP-7) bis hin zu anspruchsvollen Triplex- oder 4D-Systemen. In unseren Sonotheken können Sie in aller Ruhe und mit fachmännischer Beratung durch unsere Produktspezialisten das für Sie optimale System auswählen. Gerne zeigen wir Ihnen auch günstige Ausstellungsgeräte oder Leasing-Rückläufer zu attraktiven Preisen. Und selbstverständlich entsprechen alle diese Geräte ausnahmslos den apparativen Mindestanforderungen, die in der Ultraschallvereinbarung festgeschrieben sind.

Wir freuen uns darauf, Ihnen dabei zu helfen, Ihre Praxis für 2013 fit zu machen.

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Wenn Sie unsere Beratung wünschen rufen Sie uns an unter 01805 / 117 117* , oder verwenden Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns dann umgehen bei Ihnen.

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